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Thema: Mahnung und Mahngebühren

  1. #11
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    Die von Tele2 HABEN Langeweile.
    Mein Mann hatte auch schonmal Ärger mit denen.

    Mahngebühr würd ich nach der 1. Mahnung ignorieren.
    Fälligen Betrag zahlen und gut ist.
    Die werden wegen 1 Euro Mahngebühr wohl kein Inkassounternehmen beauftragen.

    Steffi
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  2. #12
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    Muß ich ihn nochmal interviewen.

    Aber ich würde das auch so machen, wie Steffi geschrieben hat.

  3. #13
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    Würd ich ja eigentlich auch, aber wenn die bei 2 Euro mit Kündigung, Inkasse etc. drohen, trau ich denen auch zu, hinter 1 Euro herzurennen und Terror zu machen und ich darf nachher die ganzen Bearbeitungskosten und ich weiß nicht was zahlen - und das wegen 1 Euro

    Aber ich will denen doch gerne noch mal eins reindrücken *somehrkriegtihrnicht*

    Außerdem hab ich auch kein Geld zu verschenken (wenn man wirklich nach der 1. Erinnerung nicht zahlen MUSS), und seien es auch nur 1 Euro *werdenTaler...*

    Frag mal bitte Deinen Bekannten, ja? (auch ob er die Mahngebühren bezahlt hat)

  4. #14
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    Also er hats bezahlt. Und meinte "Hoffentlich hetzen sie mir jetzt nicht doch noch das Inkassobüro aufn Hals".....

  5. #15
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    Hä? Versteh ich nicht Wieso sollten sie, wenn er bezahlt hat? *nixkapier*

  6. #16
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    Sagen wir mal so, er ist halt ein kleiner Angsthase.

    Natürlich werden sie das nicht, aber er macht sich nun trotzdem unnütz seine Gedanken..

  7. #17
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    soweit ich weiß, sind Mahngebühren rechtens und es muß dem nicht immer eine "Zahlungserinnerung" vorausgegangen sein.

    allerdings, und darauf kommt es an, dürfen diese Mahngebühren eine bestimmte Grenze nicht überschreiten !
    wie hoch sind denn die Mahngebühren ?


    Gruss LeirA

  8. #18
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    ich habe so eine ikea-family-card, die ähnlich funktioniert wie eine kreditkarte. letzten monat habe ich mein gehalt später bekommen, sodass es zu einer überschneidung und einer rücklastschrift der ikea-rate gekommen ist.

    die rücklastschriftgebühr beträgt - haltet euch fest - 25 (in worten fünfundzwanzig!!!) euro.

    der rücklastschriftbetrag war 37 euro.

    ich habe dort angerufen und gefragt, ob sie ..... ähm..... noch ganz dicht sind (mit anderen worten natürlich). die antwort war, ja, das ist normal, bearbeitungskosten blabla.......



  9. #19
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    @LeirA, die Mahngebühren betragen nur 1 Euro, aber in Relation zu den Rechnungsbetrag wären das immerhin fast die Hälfte des ausstehenden Betrages und mir geht's auch mehr darum, dass ich das nicht einsehe und mir auch sicher war, dass man nach der ersten Mahnung keine Gebühren erheben darf.

    Hab ich gefunden:
    Für eine Zahlungserinnerung sowie die 1. Mahnung darf noch keine Mahngebühr erhoben werden. Erst ab der zweiten Mahnung können Sie dem Schuldner Mahngebühren in Rechnung stellen, diese dürfen jedoch nicht mehr als DM 5 je Mahnung betragen.


    Da das aber schon älter ist, bin ich mir nicht sicher, ob das noch Gültigkeit hat

    @musika, ich finde sowas sehr krass und diese Bearbeitungsgebühr ist der Hammer!!

    Also wenn jemand sein Geld will, dann wird er schnell wie nichts, aber wenn man als Kunde was von denen will *Warteschleife* dauert's Ewigkeiten!!!

  10. #20
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    1 Euro sind bei dem fordernden Betrag natürlich eine absolute Frechheit !!

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