Huhu,

der Antrag auf Wohnungsbauprämie läuft nicht über die Steuererklärung, der wird direkt wieder an die Bausparkassen geschickt. Nur ankreuzen, dass man unter den Einkommensgrenzen liegt, persönliche Daten überprüfen, fertig.

Der Antrag auf Arbeitnehmersparzulage würde über die Steuererklärung erfolgen, allerdings sind die Einkommensgrenzen da sehr niedrig, also schau vorher nach, ob du die überhaupt bekommen würdest.

Ach ja, und man darf nicht beide Prämien für ein und dieselbe eingezahlte Summer beantragen. Das geht aber aus dem Formular für die WBP ganz gut hervor...

Diese beiden Sachen habe mit deiner Einkommenssteuer nichts zu tun, die werden auch nicht gleichjährig ausbezahlt, sondern erst nach Ablauf des Bausparvertrages (also frühestens nach 7 Jahren Laufzeit). Hält man diese Frist nicht ein, sind eh alle Prämien futsch!

Lohnsteuer ist übrigens nur eine Erhebungsform der Einkommenssteuer. Deine individuelle Steuerschuld setzt sich ja aus verschiedenen Dingen zusammen (z.B. anrechenbarer Werbungskostenabzügen, evtl. mehrere Einkommensarten) und kann deswegen nicht mit einem pauschalen Abzug (=Lohnsteuerklasse) 100%ig abgegolten werden!

Alles klar?