Ist es denn nicht auch wichtig, wodurch der Wasserfleck entstanden ist? Also wenn es reingeregnet hat, weil der Nachbar das Fenster offen ließ, wirst du wenig ausrichten können.

Ist es ein Defekt, weil ein Rohr undicht ist, sieht die Sache aber anders aus. Da kannst du auf Ausbesserung drängen.

Ich habe das jetzt nicht so verstanden, wie der Fleck zustande kam. Reinregnen geht ja nur bei geöffnetem Fenster. Wie war das bei dir?

@ngel59: Wenn da eine Erbengemeinschaft kein Geld ausgeben möchte oder keine Rücklagen gebildet hat für Ausbesserungsarbeiten, ist das schade und zudem noch dumm. Aber nicht deine Sache. Sie vermieten ja. Somit hast auch das Recht auf Ausbesserungsarbeiten. Ich würde schriftlich erinnern. Dann schriftlich mahnen mit Fristsetzung. Und erwähnen, dass bei Nichteinhaltung dieser Frist du von deinem Recht als Mieter Gebrauch machen wirst und die Miete minderst. Diesen eingesparten Betrag solltest du aber zurücklegen und bei Behebung des Schadens wieder bezahlen. Das gilt aber auch nur, wenn du nicht die Fenster offen gelassen hast oder ähnliches.