hi giorgina,

also es könnte sehr wohl klappen. ich kenn mich jetzt nichts so genau aus, aber es ist wohl abhängig von der größe und der kaltmiete der wohnung.

das hat im übrigens nichts mit dem studentenstatus zu tun, sondern viemehr mit dem einkommen, das jmd, zur verfügung steht. natürlich hat NICHT jeder Student Anrecht auf wohngeld.

ich würde es dann als wg angeben und nicht als partnerschaft.

studenten, die bafög bekommen, sind auf jeden fall ausgeschlossen, aber das ist ja bei euch auch nicht der fall. ich würde mal beim einwohnermeldeamt nachfragen oder beim sozialamt.

@susi: vielleicht kann er weder mehr arbeiten noch seine eltern anpumpen? für solche fälle gibt es doch den sozialstaat deutschland.

viel glück