Ich habe vor kurzem noch was dazu gelesen, ich suche mal und versuche es erst mal aus dem Kopf:

also man darf im Grunde genommen tun und lassen was man will im Krankheitsfall, solange es genesungsfördernd oder nicht verschlimmernd ist

Anrufe oder auch Besuche des Arbeitgebers sind aber genau so statthaft, wenn dieser sich zum Beispiel erkundigen möchte, wie die Genesung voranschreitet

Wie man erreichbar sein muss, weiß ich allerdings nicht mehr....aber vielleicht finde ich den Link ja schnell wieder.