Ergebnis 1 bis 9 von 9

Thema: Küche an Nachmieter verkaufen?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    15.10.09
    Ort
    Köln
    Beiträge
    208
    Schon mal daran gedacht, dass man auch einen schriftlichen Kaufvertrag machen kann, mit dem man dann klagen oder mahnen kann?

    Was wollt Ihr denn mit einer ausgebauten Küche? Besser wird die dadurch auch nicht und als Vermieter würde ich mir auch keine Küche ans Bein binden. Er hat sie Euch ja auch ohne vermietet.

    Ich frage mich außerdem, wieviel Vertrauen Ihr in Eure Mitmenschen habt.
    Geändert von Exuser10 (22.10.09 um 15:39:41 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
    24.09.07
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    18,209
    Ich habe bisher in den Fällen, wo ich Möbel und Elektrogeräte vom Vormieter gekauft oder an meinen Nachmieter verkauft habe, einen schriftlichen Vertrag gemacht, mit einer Liste der Gegenstände und dem Hinweis, dass sie bei Übergabe bestimmungsgemäß nutzbar sind. Hinein kam auch der vereinbarte Preis sowie die Zahlungsmodalitäten und -termine. Meist war das Zahlung in zwei oder drei Raten, die erste Rate fällig in bar bei Wohnungsübergabe, und die Zahlung haben wir dann auch auf dem Vertrag quittiert. Und ja, den Vertrag kann man auch vorab schließen (unter dem Vorbehalt, dass der Wohnungsmietvertrag tatsächlich zustande kommt).

  3. #3
    Registriert seit
    29.06.06
    Ort
    im Norden von Niedersachsen
    Beiträge
    5,886
    Zitat Zitat von FashionWeek Beitrag anzeigen
    Schon mal daran gedacht, dass man auch einen schriftlichen Kaufvertrag machen kann, mit dem man dann klagen oder mahnen kann?

    Ich frage mich außerdem, wieviel Vertrauen Ihr in Eure Mitmenschen habt.
    Tja, das brauchst du mir nicht erzählen.... Leider hat alles mein Freund mit dem Nachmieter abgemacht, was Zahlung etc. angeht und natürlich auch keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen. O-Ton: "Wenn man was zusagt, hält man sich auch daran." Jajaja, ein wenig zu gutgläubig, was das angeht, ich weiss. ;-) Naja, morgen ist Übergabe und da werde ich dann einen schriftlichen Kaufvertrag vorlegen und Geld bei Übergabe, sonst wird abgebaut am Samstag.

    Was nützt mir denn ein Kaufvertrag, mit dem ich klagen oder mahnen kann, wenn u. U. bei dem Käufer nichts zu holen ist? Gar nichts, dann bleibe ich sogar noch auf den Kosten sitzen. Vielleicht hab ich da durch meinen Job schon zuviel gesehen, aber ich kenn ja den Käufer auch gar nicht. Und woanders kann ich ja auch nicht einfach Sachen übernehmen ohne Geld.
    Auf geht´s!

Ähnliche Themen

  1. OT: Mod. Küche in Grau inkl. E-Geräte zu verkaufen
    Von Badeverixe im Forum Tauschboerse
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 14.07.09, 15:17:46
  2. Frage wegen Nachmieter
    Von Maja im Forum That's Life
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 17.06.08, 16:55:08
  3. Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 18.02.05, 23:16:36
  4. Eure Küche?
    Von andijo im Forum That's Life
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 07.08.04, 19:53:15
  5. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 13.08.03, 09:52:01

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •