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Thema: Hab ich das richtig gemacht.....

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Auch wenn er das Ding zurücknimmt und du dein Geld wiederbekommst würde ich schlecht bewerten und ebay melden.
    Das ist Betrug, egal ob er die Tasche zurücknimmt oder nicht.
    Da könnte ja jeder anfangen erst mal Fakes zu verkaufen und nur wenn sich einer beschwert Rücknahme und dann munter bei anderen weitermachen.

  2. #2
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    Ich glaube, Du machst Dich selbst strafbar, wenn Du ihm die Fake Tasche zurückschickst (weil Du ihm die Möglichkeit gibst, sie an jemand anderen Gutgläubigen zu verkaufen).

    Tasche als Beweismaterial sichern, Verkäufer anzeigen und natürlich bei Ebay melden. Wenn es ein "Versehen" war, kommt der Verkäufer mit einem blauen Auge davon. Wenn er den Handel mit gefälschten Taschen profi-mäßig betreibt, wird ihm ein Riegel vorgeschoben. Der Handel mit gefälschten Sachen ist kein Kavaliersdelikt und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

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