Fahrtkosten gibt es nicht nur für die Fahrt per Auto, sondern auch für die Öffentlichen oder das Rad. Ok, wenn die Kosten selbst getragen werden und nicht vom Arbeitgeber.

Habt Ihr keine Versicherungen? Haftpflicht, Pkw-Versicherung, Pflege? Die Beiträge sind berücksichtigungsfähig.

Bei den Werbungskosten kommt es darauf an, was Ihr beruflich macht. Ich habe mir vor Jahren eine systematische Liste erarbeitet, die jedes Jahr nur um die Beträge verändert wird, die Positionen bleiben. Das sind natürlich die Fahrten zur Arbeit, Telefonkosten, Hardware, Software, sonstigen Schreibkram, Aktentasche, Reinigung der Robe, Reisen, Fortbildungen, Fachliteratur, alles, was ganz oder teilweise beruflich genutzt wird.

Entsprechend sammele ich übers Jahr die Belege.

Dazu kommen bei mir zum Beispiel Beiträge zu Berufsverbänden, Kammer, Vereine.

Was auch denkbar ist - Unterhaltszahlungen, Unterstützungen für Eltern, dauernde Lasten etc.

Streichen kann das Finanzamt immer noch.

Es gibt im Netz A-Z-Listen sowohl der Werbungskosten als auch der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Es lohnt sich, die auf seinen persönlichen Zuschnitt durchzusehen.