Was die Chefs sich immer so denken.
Aber in diesem Fall wird es nicht so einfach werden mit der Kündigung, das können sie so gut wie vergessen.
Was die Chefs sich immer so denken.
Aber in diesem Fall wird es nicht so einfach werden mit der Kündigung, das können sie so gut wie vergessen.
Viele Grüße von
Davantage
Stop Thinking- Start Living !!
Möglicherweise tut man ihr damit einen Gefallen, fette Abfindung und ein Jahr AL Geld. Hat sie genug Zeit, einen neuen Job zu suchen, das sie, so viel ich weiß, eh nur halbtags arbeiten möchte.
Zumindest muss ich meinem Chef sagen, dass trotz tollem Angebot, sie dagegen klagen und dann doch Kollegin (2) den Koffer packen muß (oder so).
LG aus LB, M.
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Proben von mir findet ihr hier: http://www.beautyboard.de/showthread.php?t=210425
Meine Abfüllungen: http://www.beautyboard.de/showthread.php?t=222920
"Telephone, Telegraph, Tell-a-Woman." (Estée Lauder)
Ja, ich würde auch versuchen bei so viel Dreistigkeit die fetteste Abfindung einzuklagen.
Denn nach 10 Jahren fällt ihnen ein, dass Kollegin 2 ja so viel besser die Sprache beherrscht? Da kann ich ja nur lachen.
Kollegin 2 dürfte gar nicht mehr zur Debatte stehen, denn sie hätte nur befristet eingestellt werden dürfen.
Das wird noch lustig....
Viele Grüße von
Davantage
Stop Thinking- Start Living !!
So war's ja auch nicht! (s. meinen Post vorher) als ich anfing, da war englisch nicht so relevant, wie es heute ist durch die veränderten Zuständigkeiten und die Vorgesetzten, denen wir heute Rechenschaft über unser Tun ablegen müssen (Franzosen, Italiener, ....) und daher muss halt heute in Englisch korrespondiert und kommuniziert werden. Es ist nicht so, dass Kollegin (1) kein Englisch kann, sie ist einfach nicht so im Thema was die Sprache anbelangt.
Abfindung wäre: Anzahl Betriebszugehörigkeit x letztes Gehalt : 0,5
also 5 Monatsgehälter.
Bin auch echt gespannt, wie das weiter geht.
LG aus LB, M.
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Kollegin 1 wurde vor 2004 eingestellt. D.h. bei ihr liegt der Kündigungsschutz bei 5 Vollzeitmitarbeitern nicht Köpfen (ist das verständlich?).
Wichtig ist der Einstellungszeitpunkt und wie viele Vollzeitbeschäftigte zu diesem Zeitpunkt im Betrieb waren (Teilzeitmitarbeiter werden zusammenadiiert aus 2 Halben entsteht ein Ganzer).
Bis 2004 reichten 5 VZ, ab 2004 mussten es dann 10 VZ sein.
LG aus LB, M.
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