Hallo Isis,

du solltest erst mal gar nicht zahlen. Wenn die einen Mahnbescheid erstellen, dann fallen dafür Gebühren an (die sie vielleicht scheuen wegen der kleinen Summe). Dann kannst du Einspruch einlegen und dann muss die Gegenseite eine Stellungnahme schreiben und die Sache geht vor Gericht. Bei mir wurde eine ähnliche Sache letztlich mit einer Vergleichszahlung aus der Welt geschaffen.

Wichtig ist, dass du allen Schriftverkehr aufheben solltest. Hast du denn die Unterlagen über die Kündigung noch? Ich rate davon ab, irgendetwas telefonisch zu klären, weil ich die Erfahrung gemacht habe, dass das gesprochene Wort oft leider doch nichts wert ist.

Viel Erfolg