Hallo!


Kosmetika, die in Deutschland verkauft werden, unterliegen der Kosmetikverordnung. Dieses Gesetz, das regelmäßig überarbeitet wird, regelt, welche Inhaltsstoffe in welchen Konzentrationen zugelassen sind und in Kosmetika verwendet werden dürfen.
Stoffe, die tiefer in die Haut eindringen, fallen unter das Arzneimittelgesetz.

Mineralöl wird seit Jahrzehnten als Pflegestoff eingesetzt - nicht nur in der Kosmetikindustrie, sondern auch von der Pharmazie. Dabei wurde auch an diesem Stoff, wie schon erwähnt, gearbeitet, so dass ein „modernes“ Paraffinöl nicht mit einem der Vergangenheit zu vergleichen ist.
Formaldehyd ist, wie viele Wissenschaftler und Experten inzwischen bestätigen, vor einigen Jahren zu Unrecht in Verruf geraten. In Kosmetika dürfen Formaldehydabspalter nur bis zu 0,05 Prozent eingesetzt werden, liegt eine höhere Konzentration vor, muß dieser Wirkstoff deklariert werden. Tests in der Vergangenheit haben ergeben, dass in dieser Konzentration selbst bei Allergikern keine allergische Reaktion ausgelöst wird. Pathologen verwenden bis heute Formaldehyd, ohne dass bei dieser Berufsgruppe ein höheres Krebsrisiko festgestellt wurde.

Der Säureschutzmantel schützt die Haut vor Bakterien usw. Wird der Säureschutzmantel gestört, wird die Haut auch durchlässiger. Giftstoffe - also Toxine - lagern sich dagegen gerne in anderen Organen ab.

Gruss
Britta