Das kommt auf die Vereinbarung an. Wird je Leistung und/oder angebrochener Zeiteinheit abgerechnet? (Tabelle, Vereinbarung zu Mehrleistungen) Und war 1x das Einkaufen (z.B. um je 4 x 1/4h Zeiteinheit/ oder Zeiteinheit 1 angefangene h) länger?
Dann könnte das theoretisch schon ein.

Als Wegekosten allerdings nicht und pauschal hinterher aus dem Hut gezaubert auf der Rechnung, 1h extra wegen Stau, auch nicht.