Nee, sorry - ich meinte das anders: mein Schwiegervater hat einen Pflegesohn mit Trisomie 21. Da er jetzt aber eine Impfberechtigung aufgrund seiner ehrenamtlichen Tätigkeit in der Behindertenwerkstatt bekommen hat, können nach wie vor 2 Kontaktpersonen für seinen Sohn benannt werden. Deshalb bin ich jetzt quasi 'aufgerückt'.
Ich glaube, diese Kontaktpersonenregelung gilt nur für bestimmte Fälle (Behinderung, Pflegegrad, etc.), nicht 'nur' aufgrund des Alters.