Zitat von
zebra1971
Hast du zufällig ein Foto von deinem Fahrrad und der Person, von der du es geerbt hast? Also beides auf einem Foto?
Das gilt zB beim Erben von verbotenen Pelzen als Altersbeweis und dass man ihn geerbt hat, wenn man beides hat (Pelz und Foto)
Interessant. Nein, habe ich nicht, könnte ich aber machen. Ich habe das Fahrrad von meiner Mutter, die noch lebt, aber dement ist. Deshalb "geerbt".
edit: sonst bastel ich einen Kaufvertrag, aber mich würde interessieren, welche Möglichkeiten es gibt.
Geändert von LieseLotte (18.05.22 um 16:45:52 Uhr)
Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.