Hi,

ich hab mal gegoogelt und mus inspire ein bisschen Recht geben.
Einige Verträge sind formgebunden, MÜSSEN also schriftlich festgehalten werden und ich glaube Grundstückskäufe gehören dazu.
Wenn ihr euch schon geeinigt habt, hättet ihr wenigstens einen Vorvertrag aufsetzen können.

"Der Grundstückskauf ist ein typisches Beispiel für die Auslegung von formbedürftigen Verträgen." § 311b BGB
aus: http://bgb.jura.uni-hamburg.de/av/14...undstueckskauf

Naja, vielleicht könnt ihr sie mit dem BGB beeindrucken (mündliche Willenserklärung...)