Hi,

da es sich dabei um Sozialversicherungsbetrug handelt (wenn es denn so ist): Normalerweise bei der BfA, ersatzweise bei den Arbeitsämtern oder Krankenkassen, da diese ebenfalls zu den primär Geschädigten gehören. Fragt sich, ob die auf anonyme Hinweise überhaupt noch reagieren, da auf diese Art und Weise schon reichlich unliebsame Konkurrenten bei freien Mitarbeitern denunziert wurden.

Vergleich doch mal deine Einschätzung oder Fakten mit den Kriterien, die angewandt werden:

http://www.steuernetz.de/content/ste...ln/schein.html

Und hier werden gleich die Ausreden mitgeliefert :
http://www.scheinselbstaendig.de/ar/scheinselb/

Wenn solche Arbeitsverhältnisse geschickt formuliert wurden, gibt es praktisch keine Chance dagegen vorzugehen.

Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe gibt es den Vorwurf der Scheinselbständigkeit so eigentlich gar nicht mehr (wenn ich den TV-Bericht noch richtig in Erinnerung habe seit Ende der 90er), weil der Schritt in die Selbständigkeit vereinfacht werden sollte. Deshalb versucht die BfA vorrangig eine Rentenversicherungspflicht festzustellen, was für die BfA auch ihre Hauptaufgabe ist.

Am einfachsten könnte es sein, über die Clearingstelle der BfA ein Statusfeststellungsverfahren zu betreiben, dass normalerweise von betroffenen Arbeitnehmern und -gebern benutzt wird.