Also, ich habe es so verstanden, dass man fuer Vorsorgeuntersuchungen keinen Eintritt zahlt, beim Zahnarzt und Gyn waere das ja dann so. Sind Behandlungen oder Rezepte auszustellen, sind Gebuehren faellig und Ueberweisung an Zahnarzt und Uebweisung an Gyn fuer eine Bahndlung bzw. Rezeptausstellung faellt ja flach.

Reni