@ Davantage
Die Patientenverfügung muss nicht zwingend von einem Notar beurkundet werden.
Es reicht wenn von einem Zeugen oder dem Ortsgericht bestätigt wurde, dass du die Unterschrift persönlich und im Vollbesitz deiner geistigen Fähigkeiten unterschrieben hast.
Falls möglich kann der Zeuge auch dein Hausarzt sein.