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Thema: Arbeitsrecht und Probezeit ... wer hat einen Rat ?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Also eine Verlängerung der Probezeit ist zwar erstmal doof, aber eine Kündigung als Alternative wäre sicher schlimmer.

    Kann sie denn nicht mit dem anderen Chef "mitwechseln"?
    Oder wenigstens mal danach fragen?

  2. #2
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    Die Probezeit darf lt. Gesetz nicht länger als 6 Monate gehen. §622 (3) BGB
    __________


  3. #3
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    Hallo Vivian,

    nein leider kann ich nicht mit meinen Chef mitgehen. Er war nur interims weise bei unserer Firma und lebt unten in Süddeutschland.

    Natürlich ist eine Verlängerung der Probezeit besser als eine Kündigung, aber belasten tut mich das schon sehr schwer.

    @ sunhine lady:
    Ja ich habe das auch mal ergoogelt ;-) jedoch können Chefs anscheinend diesen Paragraphen umschiffen und einfach den Vertrag kündigen um einen neuen zu vereinbaren.
    Meines Erachtens hat mein Chef am Freitag einen Termin mit der Perso.

    Das bedeutet, dass ich dann spätestens nächste Woche was vor die Nase gelegt bekomme.

    VG, navy
    Tugenden und Mädchen sind am schönsten, ehe sie wissen, daß sie schön sind.
    (Ludwig Börne)

  4. #4
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    Eine längere Probezeit kann vereinbart werden, jedoch wird nach 6 Monaten die gesetzliche Kündigungsfrist eintreten, ob nun weiterhin der AN in Probezeit ist oder nicht.

    Die verlängerte Probezeit muss aber vertraglich fest gehalten werden, vermutl. Zusatzvertrag.

    Wenn der sonstige Vertrag unberührt bleibt, gilt dann für die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von 3 Monaten.

    In den nächsten zwei Wochen kann dir aber auch ein Aufhebungsvertrag angeboten werden, darüber würde ich mich mal schlau machen bei deinem neuen Chef ...

  5. #5
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    Irgendwie liest sich das merkwürdig: Da beginnt ein neuer Chef offiziell morgen seinen Job und kümmert sich bereits im Vorfeld darum, die Probezeit seiner Mitarbeiterin zu verlängern, die er kaum kennt
    „Das interessiert mich nicht.“ - Die Bohne

    „Die Lorbeeren von heute sind der Kompost von morgen.“



  6. #6
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    Ich habe meinem Freund (auch "Chef" )eben die Situation kurz geschildert, weil ich das komisch finde. Er hat gefragt, ob das in Deutschland ist und wenn ja, dann darf keine Probezeit verlängert werden; das wäre ungesetzlich. Man kann nur unterscheiden, ob es ein befristeter oder unbefristeter Vertrag ist und das wird aber auch im Vorfeld im Vertrag fixiert und nicht nach Ablauf der Probezeit.
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  7. #7
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
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    Während der Probezeit sitzt der Chef am längeren Hebel und hat damit ein Druckmittel. Letztenendes kann man als AN da gar nichts gegen machen, wenn man nicht den Rausschmiss während der Probezeit riskieren will. Ich habe inzwischen 2x (!) folgendes erlebt: 6-monatige Probezeit, unbefristeter Vertrag. Zum Ende der Probezeit die Aufforderung des Arbeitgebers, ich soll meine Kündigung schreiben - Termin in 6 Monaten. Wenn nach dieser Zeit alles ok ist, wird die Kündigung zerrissen. Wenn nicht, wird sie gültig und ich sitz auf der Straße. Die offene Drohung dazu: Kündigung in der Probezeit. Beim 1. Mal habe ich mich drauf eingelassen und habe in den 6 Monaten echt Angst gehabt und war ein nervliches Wrack! Die Kündigung wurde zerrissen. Beim nächsten AG habe ich mich nicht darauf eingelassen und habe meine Kündigung bekommen. Selbst der Betriebsrat war in dem Fall machtlos (und das im öffentlichen Dienst!)!

    lg
    Struppi

  8. #8
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    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Hallo Vivian,
    ...Natürlich ist eine Verlängerung der Probezeit besser als eine Kündigung, aber belasten tut mich das schon sehr schwer.
    Ja, das ist doch klar. Das würde sicher jedem so gehen. Dann bleibt mir nur, dir zu wünschen, daß doch noch alles gut ausgeht.

  9. #9
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    Also, versuche mal zusammen zu fassen, was noch vom Unterricht hängen geblieben ist:

    Eine Verlängerung der Probezeit ist grundsätzlich nicht möglich.

    Ein Aufhebungsvertrag ist während der Probezeit auch nicht möglich, da ja nichts aufgehoben werden muß.

    Also entweder dein Chef sagt dir, dass du die Probezeit überstanden hast und damit in den unbefristeten Vertrag übergehst, oder er kann dich fristlos entlassen.

    Drücke dir ganz fest die Daumen!!!
    [FONT="Arial"]Selbst ein Weg aus tausend Meilen, besteht aus dem ersten Schritt

    - Chinesisches Sprichwort -
    [/FONT]


    [FONT="Times New Roman"]Handtaschenfetischistin & Duftsammlerin [/FONT]

  10. #10
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    Ich habe erst vor einigen Tagen Ähnliches bei einer (Ex-)Kollegin erlebt:

    Sie hat vor einem halben Jahr bei meinem AG (ebenfalls wie bei Struppi öD) angefangen, kam von extern und hatte ein halbes Jahr Probezeit; sie war meine Nachfolgerin in dem Job, den ich vor fast zwei Jahren geschmissen, bzw. die Gelegenheit zu einem Wechsel genutzt habe.

    Ihre Probezeit sollte zum 15.08. auslaufen und - aus welchen Gründen auch immer - verlängert werden (seitens des AG). Da das aus rechtlichen Gründen scheinbar nicht möglich ist, wollte man ihr kündigen, um sie dann wieder - mit neuer, halbjähriger Probezeit - einzustellen

    Sie hat sich nicht darauf eingelassen und konnte mit sofortiger Wirkung gehen!

    Ich habe gedacht, ich höre nicht recht.
    Da das auch mal mein Chef war, wundert mich die Vorgehensweise nicht, aber ich bin von unserem Personalrat mehr als enttäuscht, die hätten das nämlich durchgewunken, wenn sie sich darauf eingelassen hätte

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