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Thema: Fitnessstudio kündigen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    ich sehe das wie kate2
    ich habe im März einen Vertrag abgeschlossen. Laufzeit 6 Monate - bis September 2020.
    nun kam Corona dazwischen. die Beiträge werden eingezogen, obwohl ich Schreiben bekomme, dass dies nicht der Fall ist. Ich bat um Rücküberweisung.

    zusätzlich wird in diesen Schreiben immer darauf hingewiesen, dass der Vertrag sich nach hinten verlängert. Da ich aber ab Oktober woanders trainiere, können die Monate nicht hinten angehängt werden

  2. #2
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    Die Verträge in den Fitness-Studios werden immer über eine bestimmte Laufzeit geschlossen, die zwar zu einem Datum endet, aber Basis ist die Anzahl der vereinbarten Monate. Wenn jetzt das Studio eine zeitlang geschlossen hat, dann werden die Monate hinten angehängt, um die 12, 24 was auch immer Monate zu gewährleisten.


    Zitat Zitat von Mellusine Beitrag anzeigen

    zusätzlich wird in diesen Schreiben immer darauf hingewiesen, dass der Vertrag sich nach hinten verlängert. Da ich aber ab Oktober woanders trainiere, können die Monate nicht hinten angehängt werden
    Dies ist ja eher ein seltener Einzelfall, dass du im oder noch vor März, als die Studios schlossen, bereits woanders und an die ursprünglich geplante Laufzeit ein Abo abgeschlossen hattest. Ein weiterer Einzelfall wäre, wenn man zB umzieht, und dort nicht mehr trainieren kann. Wenn man das nachweisen kann, zeigt sich je nachdem das Studio vielleicht kulant. Für alle normalen Fälle sehe ich das Problem nicht.
    „Das interessiert mich nicht.“ - Die Bohne

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  3. #3
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    Also, rechtlich ist es so, dass es auf die Vertragsdauer und die Dauer der "Pause" ankommt, ob das wirksam ist. Erstmal muss man in die AGB schauen, dann auf die Laufzeit. Wenn z.B ein Vertrag 12 Monate läuft und sich jeweils 12 Monate verlängert, wenn er nicht gekündigt wird und für den Fall der längerfristigen Verhinderung wie Schwangerschaft die Klausel enthält, dass die Dauer der Verhinderung dann "nachgeholt" bzw "angehängt" wird, dann ist das unwirksam, weil die Verhinderung wegen Schwangerschaft ja gut ein Jahr betragen kann, also die Vertragsbindung verdoppelt würde. Bei Corona gilt ähnliches: Wer zur Risikogruppe gehört und auch bei geringerer Teilnehmerzahl nicht trainieren kann für noch ein Jahr, darf nicht so lange gebunden werden.

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