Die einzig gangbare Lösung ist, einen Job anzunehmen, bei dem sie krankenversicherungspflichtig ist. Dann hat sie das Problem nicht und zahlt sicher weniger.
ok, danke euch. Hatte gehofft, dass es andere Alternativen/Möglichkeiten gäbe.
Don´t be bitter - glitter!
Man kann heute auf den Versorgungsausgleich verzichten. Aber vom Gericht wird geprüft, ob das Ergebnis evtl. sittenwidrig ist. In diesem Fall hört sich das fast so an. Ich würde das überprüfen lassen. Drama ist ein Versorgungsausgleich nicht, halt viel Papierkram.
Eine Freundin hat auch Krebs, ist dadurch ebenfalls schwerbehindert und arbeitet auch voll. Möglich ist das also trotzdem. In den Zeiten, in denen es nicht ging, wurde sie krankgeschrieben und hat Krankengeld erhalten.
Ich würde mich zumindest mal erkundigen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht. Den würde ich dann auch wahrnehmen und wenn nur für eine gewisse Zeit. Aber die würde ich auch nutzen, um alles in Ordnung zu bringen und das Leben auf halbwegs sichere Füße zu stellen.
Der Beitrag zur Krankenversicherung ist leider richtig, das dürfte der Mindestbetrag sein. Weniger wird nicht gehen. Ich würde mich mal erkundigen, ob sie Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen hat. Ich könnte mir aber vorstellen, daß es schlecht aussieht, weil sie ja Rücklagen hat. Aber da dürfte es Freibeträge geben, wenn ich mich richtig erinnere. Am KV-Beitrag wird sie jedenfalls nichts ändern können, höchstens indem sie eine private KV wählt, was aber wohl völliger Blödsinn wäre.
Ansonsten wäre eine Möglichkeit, daß sie sich einen Job sucht, bei dem sie über 450 EUR verdient.
Auf geht´s!
Das ist der Beitrag, der sich aus der gesetzlichen Mindestgrenze von derzeit 898,33 Euro berechnet. Den zahlt jeder, der nicht anderweitig über Ehepartner, Eltern oder z.B. den Studententarif versichert ist.
Ich zahle den seit Ende meines Anspruchs auf den Studententarif momentan auch, mit 0 Euro Einkommen, und nein, da kann man nichts machen. Ich würde ihr auch wie Janne raten, einen sozialversicherungspflichtigen Job anzunehmen.
Ich dachte, das hätte sich ab 2013 geändert, schließlich zahlen Arbeitgeber-und nehmer von den 450€ den vollen Sozialversicherungsbeitrag, also auch den vollen Anteil an KV.
Bei Arbeitsverträgen die vor 2013 geschlossen wurden gilt das allerdings noch nicht, da kann der AN aber freiwillig aufstocken.
LG Gabi
? Wäre mir neu. Geändert hat sich doch nur was bei der Rentenversicherung..?
Siehe auch http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_...seite_450.html
lg
grumby
Also die sog. Gleitzone gibt´s weiterhin. Den vollen Beitrag zur Sozialversicherung zahlt nur der AG, der AN zahlt einen reduzierten. Aber man hat dadurch vollen Versicherungsschutz in der KV. Oder meinst du was anderes? Das hat aber nichts mit dem Beitrag für freiwillig Versicherte zu tun. Die Mutter gehört zu denjenigen, die leider durch´s Netz fallen und sich selber versichern müssen und da wird eben der Mindestbeitrag von 898,33 EURO berechnet. Egal, wieviel man verdient. Auch jemand mit 0,00 EUR Einkommen müßte das bezahlen, um versichert zu sein.
Auf geht´s!
Ja nun, ist ja auch irgendwie berechtigt. Wer versichert sein will, muss das auch zahlen. Das Geld muss ja auch irgendwie reinkommen.
Und warum deine Mutter auf ihre Rente verzichtet hat, ist mir ein Rätsel.
Ich würde euch aber dringend raten, das Ganze noch einmal prüfen zu lassen. Das ist ja wirklich fast sittenwidrig. Denn wenn deine Mutter auf die ihr zustehende Rente verzichtet und dadurch die Grundsicherung beantragen muss, muss ja am Ende der Steuerzahler einspringen, das kann doch nicht richtig sein.
Geändert von Davantage (18.09.13 um 15:16:16 Uhr)
Viele Grüße von
Davantage
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