Hallo,

nein, leider ist das nicht der Fall.

"Schönheitsreparaturen" sind vom Mieter zu tragen. Er ist sogar dazu verpflichtet das Bad ordnungsgemäß zu halten und das in einem Zeitraum von - je nach Mietvertrag - 3 bis 5 Jahren. Auch kleinere Reparaturen, wie z.B. ein tropfender Wasserhahn, sind vom Mieter zu tragen. Lediglich für größere Reparaturen hat der Vermieter aufzukommen.

LG,
Kassandra