Hallo zusammen,

vielleicht ist ja die Eine oder Andere an Board die sich mit folgendem auskennt:

Ehescheidung Teil 1: Die Ehe wird geschieden, es wird im Urteil auch Stellung genommen zu dem zu zahlenden Unterhalt über den langwierig verhandelt wurde und letztendlich vom Familiengericht entschieden wurde.

Nach Zustellung des Urteils am 25.03. legt die Gegenpartei Widerspruch beim OLG ein, für selbigen soll die Widerspruchsbegründung nachgereicht werden.

Bis dato erfolgte noch keine Info vom Anwalt etc.

Mein Verständnis war, daß die Gegenpartei zur Einreichung der Begründung nach deren Antrag per Fax am 25.04. 4 Wochen Zeit hat. Desweiteren hab ich im Kopf daß eine einmalige Fristverlängerung von 4 Wochen beantragt werden kann wenn ausreichende Gründe vorliegen. Demzufolge hätte (m. E) die Begründung zum Widerspruch bis zum 25.06 oder 26.06. beim OLG vorliegen müssen.
Der Anruf beim Anwalt ergab grad,daß eine Fristverlängerung bis zum 13.07. beantrag wurde da der RA der Gegenpartei sich im Urlaub befände.

Dies nun ist der Punkt den ich aufgrund obiger Beschreibung nicht verstehe.
Gibt es noch Ausnahmen zur Ausnahme?

Freu mich über Infos und links die mich schlauer machen.

Vielen Dank
VG
Sun