Hi,

klar kann man auch erst mal ein Aufforderungsschreiben vom Anwalt machen lassen. Klage kann man ja immer noch erheben.

Zuständig ist auf jeden Fall das ARBEITSgericht. Das AMTSgericht ist für zivile Streitigkeiten zuständig.

Also bei den Kosten kommt es auf die Summe an, die der Anwalt bei dem Arbeitgeber einfordert. Daraus errechnen sich die Gebühren die der Anwalt bekommt. Die Gebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt geregelt und somit kann kein Preisdumping entstehen, da jeder dran gebunden ist.
Ausnahme ist, wenn man mit dem Anwalt eine Gebührenvereinbarung trifft (das ist sehr selten im privaten Arbeitsrecht, wird eher von großen Firmen gemacht). Das heißt dann z.B. man vereinbart einen Stundensatz von EUR xy und der Anwalt notiert sich jedes Mal die Zeit die er an dem Fall gearbeitet hat (also 2,5 STunden mal EUR xy + Mwst. = Anwaltskosten).

Ich würde Euch raten, einen Anwalt in direkter Nähe zu nehmen, für den Fall, das es doch zu einem Verfahren kommt. Es ist nämlich das Gericht zuständig, wo der Arbeitgeber seinen Firmensitz hat. Wenn der Anwalt dann weit fahren muss, entstehen evtl. noch Fahrkosten und sog. Abwesenheitskosten (weil er in der Fahrzeit ja nichts anderes "arbeiten" konnte)

Ich habe in Deinem Profil gesehen, dass Du aus Bensheim kommst. Wenn der Arbeitgeber Deines Freundes z.B. dort auch ist, dann ist das Arbeitsgericht Darmstadt zuständig.

Entweder guckst Du mal in den gelben Seiten oder rufst bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt an, die können Dir FACHanwälte für Arbeitsrecht in dem Gebiet nennen.

Wenn Du noch Fragen hast, nur zu.

LG Cucki