Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
... und aus wettbewerbsrechtlicher Sicht wundert es mich erst recht, dass es reicht, die Meinung von drei Frauen als Beleg zu nennen.
Reicht es natürlich eigentlich nicht aber solange du nicht von einem Wettbewerber oder der Behörde dafür abgemahnt wirst, machen es viele einfach trotzdem.