HI Auntie,

wenn der Höchstbietenden nicht kaufen will, dann kannst Du ein Angebot an unterlegenen Bieter machen.
Darfste aber erst nach Ablauf einer bestimmten Frist, ist die um, dann werden die Angebot gekennzeichnet als 'berechtigt'

Du mußt eigentlich nichts machen, außer der Höchstbietende wollte den Artikel nicht.

HDH

LG Biene