Hallo!

Wir haben gestern drüber diskutiert, wie das rechtlich aussieht.
Eine Bekannte meinte, daß man alles innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann.
Soweit so gut, der Meinung bin ich auch.

Aber sie meinte auch, daß man das Recht hat, sein Geld bar zurückzubekommen (oder halt aufs Konto zurückgebucht) und sich nicht mit einem Gutschein zufriedengeben muß.
Stimmt das?

Mir wurde die Rückzahlung in einem kleinen Schuhladen nämlich mal verweigert (Rückgabe nach einem Tag), obwohl mir das wirklich lieber gewesen wäre.

Jetzt wüßte ich natürlich gerne, ob ich in Zukunft aufh mein Recht pochen und das Geld zurückkriegen könnte oder weiterhin die Gutscheine akzeptieren muß.

vg, sharkzzz