Meine Schwester ist in einer Nachhilfeschule angemeldet und aufgrund von Krankheit des einen Nachhilfelehrers konnte sie einige Stunden nicht in Anspruch nehmen. Die sind jetzt als 'Gutstunden' angesammelt worden. Der Vertrag ist zum 31.8. gekündigt worden. Aber in der Zeit der Sommerferien werden keine Stunden angeboten, es muss aber weiter bezahlt werden. In der Nachhilfestunde selbst wurde gesagt, die 'Gutstunden' könnten auch nach Vertragsende noch genommen werden, also wurde ein Kulanzantrag an die Verwaltung gestellt. Die Antwort kam heute '...und teilen Ihnen mit, dass eine Erteilung von eventuell angefallen Gutstunden grundsätzlich nur innerhalb der Vertragslaufzeit möglich ist.' Muss jetzt tatsächlich auch für nicht erteilte Stunden bezahlt werden oder hat meine Schwester ein Anrecht darauf, die Stunden erteilt zu bekommen?