Hallo Fides,

leider kann man diese Gerätschaften in fast jedem Zoofachhandel legal erwerben.
Der Erwerb und Besitz von Teletakt-Geräten ist meines Wissens nicht verboten.

Der Einsatz von Teletakt-Geräten zu Zwecken der Aus-, Fort- oder Weiterbildung von Tieren - soweit er mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist - ist gemäß §10 TierSchG nur Hochschulen und ähnlichen Stellen gestattet, und auch denen nur unter ganz bestimmten Bedingungen.

§10 Abs. 1 TierSchG: Zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung dürfen Eingriffe oder Behandlungen an Tieren, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind, nur durchgeführt werden
1. an einer Hochschule, einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung oder
2. im Rahmen einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung für Heilhilfsberufe oder naturwissenschaftliche Hilfsberufe.

Alles mal wieder nicht so einfach. Gegen einen Händler kann man in keinem Fall vorgehen, gegen einen Besitzer zunächst auch nicht. Erst wenn er das Gerät im Rahmen der Aus-, Fort- oder Weiterbildung so einsetzt, dass es mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist, liegt ein Gesetzesverstoß vor, man kann Anzeige wegen Verstoßes gg. §10 (1) TierSchG erstatten. Die Ordnungswidrigkeit kann gem. §18 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 5000 EUR geahndet werden.

Ich weiss allerdings nicht, ob der Halter somit einen Sachkundenachweis oder sowas erbringen muss? Das wäre eine gute Frage...

Ich würde es auf alle Fälle melden bzw. zur Anzeige bringen, denn so wie du den Fall schilderst, kann man von Schmerzen und Leiden beim Tier ausgehen, oder?

Ich persönlich bin natürlich der Meinung, dass alle diese elektrischen Erziehungshilfen / Gerätschaften immer eine Quälerei für Tiere sind *kotz*

LG
Dajana

PS: Und die Reaktion des Halters ist mal wieder so typisch. Irgendwie reagieren diese Leute immer so, als hätte man sie "ertappt" und die meisten reagieren darauf immer höchst aggressiv