Liegt denn ein schriftliches Schriftstück vor, indem sich die Krankenkasse zur Bezahlung seines Honorars äußert? Wenn dem so ist und du dieses Schriftstück auch besitzt, dann schreib ihm ein netten Brief mit der Kopie der Zahlungsmodalitäten. Vielleicht handelt es sich um einen Irrtum seitens des Anwalts, dass er euch dieses Schreiben geschickt. Ich denke eher, dass in der Prämisse des rechtlichen Vorgangs kein Schriftsatz über eure Bezahlung geht, also sollte das alles schnell geklärt sein und der Anwalt seine Kosten von der Krankenkasse auch holen und nicht euch belangen. Liebe Grüße