In dem Beitrag, den ich letzte Woche bei RTL gesehen habe (deshalb bin ich überhaupt auf das Thema gekommen), hat nämlich auch eine Frau Klamotten aus ihrem entrümpelten Schrank reingestellt, und da sie 11 Stück einer Marke dabei hatte, bekam sie von irgendeinem Gericht eine Zuschrift mit einer Aufforderung von einer Nachzahlung von 2000€ . Warum hab ich nicht so genau verstanden, weil ich zu spät zugeschaltet habe, aber da haben sie eben gesagt, dass sie in dem Fall auch ein Gewerbe hätte anmelden müssen.

Und das waren dann aber getragene Sachen aus ihrem Schrank , wo sie von mehreren Stücken sogar noch den Zahlungsbeleg hatte.

Daher bin ich auf die Idee mit der Maximalsumme gekommen.

Ich bin zwar bestimmt kein kritischer Fall, da ich selten verkaufe, aber informiert will ich trotzdem sein. Ich bin jetzt nämlich etwas gehemmt, frisch und frei drauflos zu verkaufen