ich bin zwar selbst ja ursprünglich juristin, aber brauche hier doch deutungshilfe.

in meinem mietvertrag steht:

die wohnung ist nur zum vorübergehenden gebrauch gemietet, nämlich wegen neuem arbeitsverhältnis, beginn 01.03 2006 c.a. jahre, mit 3 monatiger kündinungsfrist.

wie würdet ihr das verstehen?
das alles steht unter ordentlicher kündigung