Hallo,

wir haben unsere Wohnung gekündigt und wollten eher aus dem Mietvertrag raus und wir gehen nicht gerade im Frieden mit der Hausverwaltung auseinander
Im Zweifel muß ich natürlich bis zum bitteren Ende zahlen klar. Aber wenn, dann möchte ich der Hausverwaltung auch das Ende bitter gestalten.
Wie schaut es mit den Schönheitsreparaturen aus, die wir laut Mietvertrag ja leisten müssen (wir müssen bei Kündigung die Wohnung NICHT frisch renoviert übergeben). Können diese eingeklagt werden, wenn ich sie einfach nicht durchführe? Eine Kaution mußten wir damals nicht hinterlegen, die kann also nicht einbehalten werden.

Bitte versteht mich nicht falsch, wir möchten nicht schmarotzen. Wir lassen im Gegenteil eine gute Einbauküche mit Kühlschrank drin und haben in der gesamten Wohnung z.B. Laminat verlegt (Frau Hausverwalterin möchte mir noch eher das Leben schwer machen und fragt wo die Genehmigung fürs Laminat ist, nach dem Motto "bitte reißen Sie das Laminat raus"). Eine Einigung nach dem Motto Einbauküche und Laminat gegen Schönheitsreparaturen ist nicht drin. Ebenfalls hat mein Mann damals die Wohnung im übelsten Zustand übernommen und komplett alles renovieren lassen, incl. Bad und Küche fliesen, etc. Wir haben also einiges investiert.

Wer kann mir Infos und Tips geben?
Danke schonmal!
Viele Grüße
Ella