Da wird unterschieden zwischen AHV und PK.

1) Alters- und Hinterverbliebenenversicherung ist ein Regulärabzug, der bei jedem abgezogen wird und der für die Finanzierung der jetzigen Rentner benutzt wird.

2) Pensionskasse (Berufliche Vorsorge) ist der Teil, den jeder für sich selbst spart, der aber gesetzlich vorgeschrieben ist mit gewissen Mindestsätzen. Diese Mindestsätze steigen mit zunehmendem Alter an. Der AG deckt einen Teil davon. Der im vorherigen Betrag erwähnte Betrag ist der PK-Anteil.

Und dann gibt es noch freiwillige Zusatzversicherungen.

Die CH ist überversichert

Ich hoffe, ich hab das jetzt auch wirklich richtig erzählt, das ist manchmal so ein Dschungel, dass man selbst nicht mehr durchblickt