Original geschrieben von mina
Davon abzusetzen sind die besonderen Ausbildungskosten, soweit diese noch nicht bei den Einkünften oder Bezügen abgezogen wurden."
Und Studiengebühren gelten ja wohl als besondere Ausbildungskosten... Dann müsst ich das ja auch so ansetzen können.

Da ich bereits 8000€ Studiengebühren im Jahr bezahle, muss ich die dementsprechend auch verdienen. Meine Eltern weisen die bei sich nicht aus, weil ich sie ja schließlich bezahle...

Aber schonmal gut zu wissen, danke!