Wenn mir jemand zwei Morde im Detail (!) schildert, dann würde ich persönlich jetzt einfach mal davon ausgehen, dass er sie a) entweder selber ausgeübt hat (sehr wahrscheinlich sogar) oder b) daneben stand. Für beides würde er bestraft, auch sehr sehr lange, und das zu Recht. Auch in D, in der CH oder irgendwo - ach nein stimmt, da würde er ein paar Jährchen kriegen und dann bei guter Führung wieder rauskommen. Wer ausserdem mit 20 darauf spekuliert, unter Jugendstrafrecht zu fallen, hat relativ wenig kapiert. Mir wäre zumindest sehr neu, dass man mit 20+ danach be- und verurteilt wird.