..mit der Billigung des Jugendamtes, weil O-Ton: "der Vater nie Hand an die Kinder gelegt hatte...er bedroht sie ja nur..., er will ja eigentlich den Kindern nichts Schlechtes!!"

Der Jugenamtsachbearbeiter klagte indirekt über Überlastung, er hätte 1500 Fälle zu bearbeiten, da könne er eh nur punktuell eingreifen..etc.
So war es wohl m.E. ebenfalls ein "Einschätzungsfehler" des J-Amtes, sie gingen
n dem Kevin-Fall, von einem "therapeutischen Nutzen" aus, dem drogenabhängigen Stiefvater von Kevin dass Sorgerecht nicht zu entziehen.

Tja....