ich habe sie NACH vertragsschluß darauf aufmerksam gemacht, daß ich das ticket dringend brauche.

daß ich ein ticket, daß noch 14 tage gültig ist nicht erst 10 tage nach auktionsende erhalten möchte dürfte aber doch auch klar sein, oder?

daß es mein problem ist, daß ich das ticket relativ knapp brauche, ist mir klar (wobei das in anbetracht des geltungszeitraumes nicht soo knapp ist) - ich würde aber auch expresskosten o.ä. tragen, das ist nicht das problem.

mir geht es konkret darum, ob ich berechtigt bin vom kauf zurückzutreten, wenn die verkäuferin eine VON IHR angebotene zahlungsweise, nämlich nachnahme, jetzt doch verweigert und diese zahlungweise für mich grundlegend für den kaufentscheid war.
das war sie nämlich. ein nachnahmepaket per dhl ist binnen einem, spätestens zwei tagen da.

ich habe der frau sogar eine abholung angeboten (obgleich sie 70km weiter wohnt, wäre für mich ein verlustgeschäft).
sie antwortet aber im zwei tagesrhythmus und das nur in zwei-wort-sätzen, die meine fragen und angebote nicht berücksichtigen.
DAS ist mein zweites problem.
ich finde - und das ist hierzu meine persönliche meinung, die ich natürlich rechtens nicht einfordern kann - daß wenn man etwas zeitlich so limitiertes einstellt, man schon erreichbar bleiben sollte für den käufer.
sie hat sich nachts am wo-ende gemeldet also gehe ich mal nicht davon aus, daß sie in der arbeit sitzt und/oder in der uni-cafeteria oder im inet-cafe...