Bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Std. die auf 5 Tage verteilt wird, werden Feiertage ja auf die Arbeitszeit ganz normal angerechnet. Es erfolgt also kein Abzug wegen nicht erbrachter Arbeitsleistung. Ich bezieh mich auf einen Bürojob hier.
Wenn ich jedoch die Wochenarbeitszeit auf 32 Std. bei 4 Tagen pro Woche senke und diese 4 Tage flexibel arbeite wie werden dann die Feiertage gewertet?

Derzeit stehen 2 Aussagen im Raum. Beispiel 1: werden die 4 Tage von vornherein vertraglich festgelegt und liegen z. B. von Montag bis Donnerstag, und der Donnerstag ist ein Feiertag dann wird dieser auf die Arbeitszeit angerechnet wie eben bei einem Vollzeitvertrag.

Beispiel 2: die 4 Tage werden nicht vertraglich festgelegt, sondern werden flexibel gestaltet, heisst auf die Bedürfnisse von AG und AN zugeschnitten. In einer Arbeitswoche ist ein Feiertag. Dieser soll in diesem Modell nicht zur Anrechnung kommen, da die Arbeitstage nicht festgelegt sind. Somit müssten die 32 Stunden an den 4 verbleibenden Arbeitstagen geleistet werden.

Erschließt sich mir nicht ganz weil zum Einen das Teilzeitarbeitsverhältnis nicht dem Vollzeitarbeitsverhältnis gleichgestellt ist. Zum Anderen gibt es ja auch mal die Weihnachtswoche wo es 2.5 Feiertage gibt. Heiligabend wird als 1/2 Arbeitstag berechnet. somit müsste nach Beispiel 2 ja dann an den verbleibenden 2.5 Arbeitstagen die Arbeitsleistung von 32 Stunden erbracht werden.
Recht utopisch.

Meine Frage ist eigentlich: gibt es eine Regelung für Teilzeitmodelle mit flexibler Arbeitszeit was eben diese Feiertage betrifft?

Ich hab mich im i-net grad schon fast blöd gesucht.

Vielen Dank

VG
Sun

Ich möchte bitte nicht daß Ihr quotet. danke