O Mann, ich bin ja so genervt!
Mein Mann hat Anfang September eine Busse erhalten, weil er unberechtigt auf einem Parkplatz parkierte. Er hat Die Busse noch am selben Abend über online-Banking bezahlt. Nun haben wir heute eine Strafverfügung erhalten, weil der Kläger angeblich das Geld nicht erhalten hat. Gemäss Bankauszug wurde das Geld aber überwiesen. Der Kläger will nun der Sache nochmals nachgehen und die Geldüberweisungen prüfen. Wir können ja beweisen, dass die Busse bezahlt wurde. Der Kläger will mich morgen anrufen. Kann er dann die Strafverfügung zurückziehen? Oder müssen wir hier selber eingreifen?