Hallo Rune,

ich bin jetzt nicht auf Mietrecht spezialisiert, aber normalerweise kann man innerhalb einer gewissen Zeit vom Vertrag zurücktreten. Allerdings meist vor Eingang der Willenserklärung und mit der Unterschrift hast Du Dich offenkundig mit dem Vermieter geeinigt.
Beinhaltet der Vertrag vielleicht eine Rücktrittsklausel?

Gibt es nicht irgendeinen Irrtum, der Dir nachträglich aufgefallen ist??? Damit könnte man den Vertrag anfechten, jedoch müsstest Du den Vertrauensschaden ersetzen; das kann jedoch nicht in Deinem Interesse liegen!

Wie Dir auffällt, ich schreibe, wie ich denke...

Hast Du schon einmal versucht mit Deinem Vermieter zu reden???

Die einzige Möglichkeit sehe ich in einer Rücktrittsklausel, ansonsten kannst Du den Vertrag nur ordentlich kündigen.
Die Bedingungen dazu stehen auch meist im Mietvertrag.

Habe jetzt mein Bestes versucht. Mehr kann ich Dir leider nicht sagen.
Aber meist passieren die Dinge im Leben so, vor allem in solchen Situationen, dass es so besser ist. Wer weiß, welche Mängel Deine "Traumwohnung" hat, von denen Du zum Zeitpunkt der Besichtigung gar nichts weißt!!! Ich weiß, is´kein Trost.

Vielleicht hat ja jemand anders hier eine Idee!?

Kopf hoch und liebe Grüsse.

Flo