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Thema: Schon wieder ebay - oh je.... zu Hilfe!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Den Beweiss, dass es sich um eine Fälschung handelt muß sie (Käuferin) erbringen, oder?
    Einfach nur sagen "das ist nicht echt" ist schon zu wenig.
    Droh ihr mit deinem Anwalt, auch wenn du keinen hast!
    Mögen alle meine Fehler sich auf ihre Plätze begeben
    und möglichst wenig Lärm dabei machen - Inuit Weisheit

  2. #2
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    der käufer muss von einem unabhängigen gutachter bestätigen lassen, dass es eine fälschng ist. naja, das soll er mal machen.

  3. #3
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    Schau mal hier
    http://www.frag-einen-anwalt.de/inte...-__f20210.html

    Da geht es zwar um eine Jeans, aber der Sachverhalt ist ähnlich.
    Und die Antworten sind von einem Anwalt.
    Mögen alle meine Fehler sich auf ihre Plätze begeben
    und möglichst wenig Lärm dabei machen - Inuit Weisheit

  4. #4
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    Kannst Du noch einen screenshot machen von der Auktion in der Du den Mecheri gekauft hast? So zur Sicherheit erstmal?

    Ansonsten ich persönlich würde es drauf ankommen lassen. Soll er oder sie beweisen daß es eine Fälschung ist. Die Rückantwort würde ich so absenden und den letzten Satz rausnehmen. Könnte ggf. als Unterstellung gewertet werden was Du da interpretierst. Ich würde ggf noch einfließen lassen, dasß Du bei weiterer übler Nachrede ohne Beweise daß es sich wirklich um eiine Fälschung handele einen Rechtsanwalt einschalten wirst.

  5. #5
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    Das ist richtig unverschämt was er da macht.

    Für mich hört es sich auch so an, als ob ihm das Parfüm nicht gefällt und er es nicht haben möchte. Wäre interessant aus welcher Stadt er kommt und ob es da überhaupt Mecheri Düfte gibt. Also ich müsste min. 50 km fahren um vielleicht einen Mechei Duft testen zu können.

    Das was Dainty sagt stimmt, ich kann mir das auch nicht vorstellen. Sorry, aber ich habe noch nie von Mecheri Fälschungen gehört. Die Marke ist so unbekannt

    Soll er es zum Hersteller schicken und prüfen lassen. Er muss ja den Beweis dafür bringen, dass es eine Fälschung ist.

  6. #6
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    Guten Morgen!

    Den untenstehenden Text habe ich soeben bei Paypal auf der Konfliktseite eingegeben.

    Das von mir verkaufte Produkt ist keine Fälschung!
    Dass der Geruch zuerst etwas stechend anmutet, ist so bei diesem Duft von K. Mecheri. Nach einigen Minuten bleibt ein angenehmer Moschusduft auf der Haut zurück.
    Wenn der Käufer keinerlei Parfumgeruch wahrnimmt, sollte er seinen Geruchssinn untersuchen lassen oder auf entsprechenden Seiten nachlesen, wie sich der Duft von Kristallmoschus und insbesondere MUSC von K. Mecheri darstellt.
    Der Duft wurde jedenfalls kühl und dunkel von der Vorbesitzerin, die diesen bei einer renommierten Parfümerie kaufte, gelagert, ebenso von mir.
    Hier von Fälschung und Betrug zu reden, ist nicht nur unverschämt, sondern bereits üble Nachrede.
    Der Käufer stellt diese ungeheure Behauptung auf. Durch diesen Vorwurf liegt die Beweispflicht auf SEINER Seite!
    Sein persönliches Geruchsempfinden allein reicht als Beweis nicht aus!
    Vielmehr muss der Käufer den Artikel durch einen unabhängigen Gutachter prüfen lassen. Einfach nur die Behauptung aufzustellen, das Eau de Parfum wäre eine Fälschung, ist nicht genug.
    Erst wenn der Käufer einen hundertprozentigen, SACHVERSTÄNDIGEN Beweis für eine Fälschung erbracht hat, hat er ein Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises in Höhe von 45 Euro.

    Hatte ja die Vorbesitzerin des Duftes kontaktiert. Leider hat sie keinen Beleg mehr über den Kauf. Aber sie ist über so viel Dreistigkeit entsetzt!
    Und sie glaubt auch, dass der Käufer den Duft wegen Nichtgefallens wieder zurückgeben will und deshalb die einzige Möglichkeit für sich nutzt, das Geld über die Schiene des Betrugs/der Fälschung wieder zu bekommen.
    Jetzt ärgere ich mich, dass ich Paypal als einzige Bezahlmöglichkeit anbiete...werde wohl wieder zur Überweisung zurück kehren, wenn ich überhaupt nochmals über ebay verkaufen sollte!
    Mein Paypal-Konto ist jetzt auch erst einmal gesperrt, es sei denn ich zahle den strittigen Betrag ein.
    Ich weiß sowieso schon, wie die Sache enden wird - Paypal zahlt dem Käufer das Geld zurück, ich werde den Duft nie wieder sehen und die A****karte habe nur ich gezogen!
    Schau doch mal vorbei


    Mein Sternenkind Matteo, still geboren am 01.12.07 in der 21. SSW - ich werde dich immer lieben

  7. #7
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    da bin ich mir nicht sicher. ich meine wirklich dass es so ist, der käufer muss ein unabhängiges sachverständigengutachten vorlegen (bei einem wert von 45 euro ), dann erst zahlt ihm PP den betrag zurück. mag sein dass ich mich irre, aber ich denke so war es.

  8. #8
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    Standard PayPal? Nein, danke!

    Zitat Zitat von Dufte Biene Beitrag anzeigen
    Guten Morgen!

    Den untenstehenden Text habe ich soeben bei Paypal auf der Konfliktseite eingegeben.

    Das von mir verkaufte Produkt ist keine Fälschung!
    Dass der Geruch zuerst etwas stechend anmutet, ist so bei diesem Duft von K. Mecheri. Nach einigen Minuten bleibt ein angenehmer Moschusduft auf der Haut zurück.
    Wenn der Käufer keinerlei Parfumgeruch wahrnimmt, sollte er seinen Geruchssinn untersuchen lassen oder auf entsprechenden Seiten nachlesen, wie sich der Duft von Kristallmoschus und insbesondere MUSC von K. Mecheri darstellt.
    Der Duft wurde jedenfalls kühl und dunkel von der Vorbesitzerin, die diesen bei einer renommierten Parfümerie kaufte, gelagert, ebenso von mir.
    Hier von Fälschung und Betrug zu reden, ist nicht nur unverschämt, sondern bereits üble Nachrede.
    Der Käufer stellt diese ungeheure Behauptung auf. Durch diesen Vorwurf liegt die Beweispflicht auf SEINER Seite!
    Sein persönliches Geruchsempfinden allein reicht als Beweis nicht aus!
    Vielmehr muss der Käufer den Artikel durch einen unabhängigen Gutachter prüfen lassen. Einfach nur die Behauptung aufzustellen, das Eau de Parfum wäre eine Fälschung, ist nicht genug.
    Erst wenn der Käufer einen hundertprozentigen, SACHVERSTÄNDIGEN Beweis für eine Fälschung erbracht hat, hat er ein Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises in Höhe von 45 Euro.

    Hatte ja die Vorbesitzerin des Duftes kontaktiert. Leider hat sie keinen Beleg mehr über den Kauf. Aber sie ist über so viel Dreistigkeit entsetzt!
    Und sie glaubt auch, dass der Käufer den Duft wegen Nichtgefallens wieder zurückgeben will und deshalb die einzige Möglichkeit für sich nutzt, das Geld über die Schiene des Betrugs/der Fälschung wieder zu bekommen.
    Jetzt ärgere ich mich, dass ich Paypal als einzige Bezahlmöglichkeit anbiete...werde wohl wieder zur Überweisung zurück kehren, wenn ich überhaupt nochmals über ebay verkaufen sollte!
    Mein Paypal-Konto ist jetzt auch erst einmal gesperrt, es sei denn ich zahle den strittigen Betrag ein.
    Ich weiß sowieso schon, wie die Sache enden wird - Paypal zahlt dem Käufer das Geld zurück, ich werde den Duft nie wieder sehen und die A****karte habe nur ich gezogen!
    Ich kann aus eigener Erfahrung nur sagen: Lasst die Hände weg von Paypal!

    Sicher ist das für den Verkäufer nun wirklich nicht.
    Vielleicht für Käufer ist Paypal gut, aber bestimmt nicht für Verkäufer. Wenn der Kunde unzufrieden ist (etwas nicht gefällt oder er sich das anders vorgestellt hat), bekommt er sein ganzes Geld zurück (wird einfach zurück gebucht) und Verkäufer hat NICHTS! Noch hohe Gebühren dazu!

    Bei Verkauf und Zahlungsmöglichkeit Paypal sollte man immer versichert versenden (egal ob der Käufer unversichert wünscht!), man hat sonst leider wohl keine Chance. Paypal ist egal ob Verkäufer gewerblich oder privat ist, haftet immer der Verkäufer!

    Service??? - frech und teuer! Bei einer telefonischen Kontaktaufnahme mit dem "Service" wurde mir ganz klar gesagt: "Wenn Sie kein 80€ erstatten können, dann haben Sie bei PayPal nichts zu suchen!"
    Später wollte ich mein PayPal Konto kündigen und alle persönlichen Daten löschen, ging nicht, da die Konto gesperrt war.

    Also Paypal? - Lieber nicht!
    "Tanze, sodass alle dich bewundern." - Haruki Murakami

  9. #9
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    Mich wundert, dass hier im Board bei Ebay-Stretigkeiten immer die Userinnen im Recht sind.

    Wir hatten hier etliche Fälle, in denen die Sachlage genau umgekehrt war (Userinnen hier an Board hatten Ware gekauft, die ihnen gefälscht vorkam) und da war selbstverständlich der Verkäufer der Böse und es wurde geraten, ihm mit denselben Mitteln zu drohen.
    Wir können hier doch gar nicht beurteilen, ob der Duft gefälscht ist.


    Was würdet ihr denn machen, wenn ihr euch nicht sicher seid, ob die Ware original ist? Ich würde ebenfalls den Verkäufer und paypal verständigen und die Authetizität prüfen lassen. Das ist dann wirklich Sache des Käufers. Aber bestimmt nicht unverschämt.

  10. #10
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    Zitat Zitat von maneschijn Beitrag anzeigen
    Mich wundert, dass hier im Board bei Ebay-Stretigkeiten immer die Userinnen im Recht sind.

    Wir hatten hier etliche Fälle, in denen die Sachlage genau umgekehrt war (Userinnen hier an Board hatten Ware gekauft, die ihnen gefälscht vorkam) und da war selbstverständlich der Verkäufer der Böse und es wurde geraten, ihm mit denselben Mitteln zu drohen.
    Wir können hier doch gar nicht beurteilen, ob der Duft gefälscht ist.


    Was würdet ihr denn machen, wenn ihr euch nicht sicher seid, ob die Ware original ist? Ich würde ebenfalls den Verkäufer und paypal verständigen und die Authetizität prüfen lassen. Das ist dann wirklich Sache des Käufers. Aber bestimmt nicht unverschämt.
    Unverschämt ist die Bewertung des Käufers. Unverschämt empfinde ich auch die erste email in der sofort das statement kommt der Duft sei kein Original. Ohne daß überhaupt eine Prüfung statt fand.
    Ich denke mal, wenn Du Verkäuferin des Duftes wärest, wäre Dein Empfinden genauso oder ähnlich. Oder vielleicht doch nicht?

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