Es gibt eine europäische Kosmetikrichtlinie ( Richtlinie 76/768/EWG), die aber keine direkte Rechtsgültigkeit hat und in nationales Recht umgesetzt werden muss. Daher gilt die nationale Kosmetikverordnung.

In der Richtlinie steht das mit den INCIs etc. in Artikel 6, die Kennzeichnung von Kosmetika wird in der Kosmetikverordnung durch § 5 + 5a geregelt.