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Thema: Driiingend Rat - Krankengeldanspruch

  1. #11
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    Ich glaube, es geht um "Zuständigkeiten". Die AA muss erst prüfen, ob nicht ein anderer Träger zu Zahlungen verpflichtet ist. Vermutlich musst Du die Ablehnungsbescheid der KK der AA vorlegen
    Ein Bild lügt mehr als tausend Worte.

  2. #12
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    Wenn jemand seit dem 28. krank ist, warum geht er/sie dann nicht spätestens am 2. Krankheitstag zum Arzt und lässt sich eine AU ausstellen? Ich kann die KK verstehen.

  3. #13
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    Geändert von cepha (19.05.11 um 10:02:12 Uhr)

  4. #14
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    blöde frage vielleicht: aber gehts um die zahlung vom 28.4.-5.5. oder bist zum 25.5.?

    weil wegen der drei tage würde ich nichts unternehmen. .. wenns um einen monat geht, schon.
    alles wird bunt!

  5. #15
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    Zitat Zitat von cepha Beitrag anzeigen
    Person X war am 28.04. beim Arzt, wegen grosser Schmerzen. Da er/sie sich nicht gut mit § auskennt, hat sich Person X eben NICHT krankschreiben lassen, da sowieso arbeitslos ab 01.05.

    bis hierhin verstanden, Franzi??


    erst auf "Anraten" des Arbeitsamtes ging Person X wieder zum Arzt, also am 05.05. um auf "Anraten" des AA sich eine AU austellen zu lassen.

    So, und weil die Mitgliedschaft am 30.04. bei der KK endete, die AU vom 05.05. ist (mit 28.04. als ersten Tag der Erkrankung) will jetzt weder die KK zahlen noch das AA.
    Ist doch auch verständlich dass beide nicht zahlen wollen. So ein bisschen muss man sich auch informieren, man kann nicht immer nur Ansprüche stellen. Das Leben ist kein Ponyhof...

  6. #16
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    Geändert von cepha (19.05.11 um 10:02:21 Uhr)

  7. #17
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    Geändert von cepha (19.05.11 um 10:02:27 Uhr)

  8. #18
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    Zitat Zitat von cepha Beitrag anzeigen
    zebra - es geht um den zeitraum von 28.04. bis zum 25.05.

    wegen drei Tagen würde Person X auch nichts unternehmen. Und das AA will auch noch nicht ab dem 26.05. zahlen und auch keinen Gesprächstermin vereinbaren, weil ja ungewiss ist, ob X bis dahin wieder gesund ist.

    ok, das dann siehts schon anders aus.
    da würde ich dringend mal ein gespräch mit einem menschen suchen, der sich mit sowas auskennt. sprich: entweder nochmal mit beiden sprechen (AA und KK) - oder mit einem anwalt für arbeitsrecht.
    rechtschutzversicherung gibts?
    alles wird bunt!

  9. #19
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    Das einzige was man mir mal beim AA gesagt hat is das man nich krank aus nem Arbeitsverhältnis ausscheiden sollte, weil dann kein AG gezahlt wird, sondern Krankengeld.

  10. #20
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    Cepha, mir ist exakt das gleiche passiert. Allerdings war es meine Schuld, da ich die AU zu spät an die KK weiter geleitet habe. Es gibt dann tatsächlich kein Geld. Nichts.
    Komm wir essen Opa. Satzzeichen können Leben retten!

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