Wenn jemand seit dem 28. krank ist, warum geht er/sie dann nicht spätestens am 2. Krankheitstag zum Arzt und lässt sich eine AU ausstellen? Ich kann die KK verstehen.
Ich glaube, es geht um "Zuständigkeiten". Die AA muss erst prüfen, ob nicht ein anderer Träger zu Zahlungen verpflichtet ist. Vermutlich musst Du die Ablehnungsbescheid der KK der AA vorlegen
Ein Bild lügt mehr als tausend Worte.
Wenn jemand seit dem 28. krank ist, warum geht er/sie dann nicht spätestens am 2. Krankheitstag zum Arzt und lässt sich eine AU ausstellen? Ich kann die KK verstehen.
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Geändert von cepha (19.05.11 um 10:02:12 Uhr)
blöde frage vielleicht: aber gehts um die zahlung vom 28.4.-5.5. oder bist zum 25.5.?
weil wegen der drei tage würde ich nichts unternehmen. .. wenns um einen monat geht, schon.
alles wird bunt!
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Geändert von cepha (19.05.11 um 10:02:21 Uhr)
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Geändert von cepha (19.05.11 um 10:02:27 Uhr)
Das einzige was man mir mal beim AA gesagt hat is das man nich krank aus nem Arbeitsverhältnis ausscheiden sollte, weil dann kein AG gezahlt wird, sondern Krankengeld.
Cepha, mir ist exakt das gleiche passiert. Allerdings war es meine Schuld, da ich die AU zu spät an die KK weiter geleitet habe. Es gibt dann tatsächlich kein Geld. Nichts.
Komm wir essen Opa. Satzzeichen können Leben retten!