Zitat Zitat von Abendkleidchen Beitrag anzeigen
Erlaubt ist es, also nicht verboten. Es gibt keine Ordnungswidrigkeitenanzeige für einen Barfussfahrer. Aaaber - im Falle eines Unfalls könnte es zu Abwicklungsproblemen mit der Versicherung kommen, wenn der Verdacht besteht, dass das Nichttragen geeigneten Schuhwerks für den Unfall (mit)verursächlich gewesen ist.

Ich sehe - so oder so - kein Problem, ein paar Schuhe im Auto liegen zu haben, die man bei Bedarf anzieht. Ich habe ein paar ältere Sneakers im Wagen, weil ich a) Schuhe nicht unnötig ruinieren möchte und b) bequeme Schuhe tragen möchte, die ich auf der Strecke nicht verliere und mit denen ich zutreten kann. Das ist doch kein Akt. Einmal reingelegt, fertig.

Wer gefährdet sich schon gerne selbst?
ich hab auch ein paar alte ballerinas im auto. denn - die schuh-ferse wird beim rechten fuß sonst eh immer total dreckig (bye bye, cremefarbene puma-sneakers..) und die ballerinas werf ich halt irgendwann weg