Hallo!

Vielleicht gibt es ja Experten an Board, die mir in folgender Angelegenheit ein paar Tipps geben können:

Wir haben eigentlich seitdem wir in unserer Wohnung wohnen (seit 2 Jahren) immer wieder Diskussionen mit unserem Vermieter, dass bestimmte Dinge wie Reinigung des Treppenhauses und des Kellers, Pflege der Stellplätze sowie Winterdienst nicht geregelt sind. Das Haus umfasst insgesamt 4 Parteien, davon 3 private Mietparteien (allesamt "Traummieter": sauber, ruhig, berufstätig, ... ) und ein Gewerbe im Erdgeschoss.

So musste sich bisher beispielsweise das Gewerbe im Ergeschoss nicht an den Kosten einer Reinigungskraft beteiligen, da sie ja das Treppenhaus nicht nutzen würden und einen weiteren Eingang zur Straße haben. Allerdings wird das Erdgeschoss als Durchgang zu den Mülltonnen sowie der Keller genutzt, so dass es sich mir persönlich jetzt nicht erschließt, warum da keine Beteiligung stattfinden sollte. Das haben wir in der letzten NK-Abrechnung (war unsere erste) auch entsprechend angemerkt. Winterdienst findet schlichtweg nicht statt und zur Zeit verschwinden unsere Stellplätze im Hinterhof (Schotterpiste - nicht gepflaster oder ähnliches), für die wir 25 Euro monatlich bezahlen müssen, mal wieder unter wucherndem Unkraut.

Prinzipiell will er sich um die Organisation dieser Dinge überhaupt nicht kümmern, sieht das nicht als seine Angelegenheit und verlangt, dass die Mieter sich untereinander abstimmen. Zudem will er jetzt nicht nur die Reinigung des Treppenhauses, sondern zusätzlich Kosten für Winterdienst, Kehren des Bürgersteigs sowie Pflege der Stellplätze auf die Mieter verteilen. Wenn die Mieter das nicht unter sich klären können oder wollen, würde es nach seiner Aussage mindestens das vierfache kosten, da er es in professionelle Hände abgäbe. Mir kommt dies so ein bisschen als seine Taktik vor, um sich da herauszuwinden und ich frage mich, inwiefern er überhaupt "im Recht" ist.

In unserem Mietvertrag (Standardmietvertrag) sind dazu folgende Dinge geregelt (oder besser nicht geregelt):
- Die Nebenkosten enthalten einen Abschlag für die Reinigung des Treppenhauses. Wäre dieser Abschlag nicht enthalten, müssten wir unseren Treppenabsatz putzen. Weiter Regelungen oder eine separate Hausordnung gibt es nicht.
- Betriebskosten für Gartenpflege und Straßenreinigung sind explizit durchgestrichen.
- Die Pflicht zum Winterdienst ist zumindest in unserem Mietvertrag (wie es bei den anderen Mietern aussieht, weiß ich nicht) nicht enthalten. Wir müssen nach Mietvertrag lediglich unseren Balkon von Schneelast befreien.

Jetzt ist es gar nicht so, dass wir uns darum "drücken" wollen, aber unser Vermieter behauptet steif und fest, dass dies Pflichten des Mieters wären. Nach meinen Informationen ist das aber nicht korrekt, wenn dies nicht im Mietvertrag explizit so geregelt ist.
Insbesondere beim Winterdienst steht doch primär der Eigentümer in Pflicht. Dies kann er an einen Hauswart oder via Mietvertrag an den Mieter übertragen, ist aber dennoch angehalten, zu überprüfen ob dieser Pflicht nachgekommen wird. Falls er dies nicht tut, kann er ebenfalls haftbar gemacht werden. Stimmt das so?

Prinzipiell finde ich uns eigentlich schon ziemlich kooperativ, da wir kein Problem haben, die Kosten zu tragen, solange dafür alles organisiert ist. Allerdings müssen die Kosten natürlich im Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen. (Die vorige Reinigungskraft kam nie und hat trotzdem jeden Monat eine Rechnung von 80-90 Euro gestellt...) Ich frage mich allerdings, wenn es zu keiner akzeptablen Lösung kommen sollte, ob wir dann überhaupt verpflichtet wären, all diese Kosten zu übernehmen?

Leider mag ich unsere Wohnung sehr (schöner Altbau) und wir haben viel Liebe und Zeit in die Gestaltung der Wohnung investiert, so dass wir gerne noch ein paar Jahre dort wohnen bleiben möchten (vermutlich bis Eigentum Thema wird).

Vielen Dank schonmal!