... genauer gesagt zur Kündigung während der Probezeit. Angenommen ich würde in der Probezeit kündigen wollen (bei gesetzlicher Künsigungsfrist von zwei Wochen). Ich aber aus verschiedenen Gründen dem Team mehr Zeit geben will wegen Nachbesetzung, Einarbeit, etc. und dann quasi zu einem späteren Zeitpunkt kündige also statt zum 30.7. vielleicht erst zum 31.8. Könnte der Arbeitgeber mir dann aber noch vorher kündigen, wenn ich schon gekündigt habe?
Liest sich total wirr, ich hoffe, das versteht jemand und kann mir darauf antworten. Lieben Dank!