Das Geld kann nicht in die Staatskasse fließen, da ein gesetzliches Aufrechnungverbot(§ 393 BGB) besteht. Da hat bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt jemand sein gelerntes Wissen im Zivilrecht verdrängt - oder wollte Volkes Seele beschwichtigen.
Buendel, du bist spät dran, wir verstehen sehr wohl, worum es geht.
ABER: Wir DÜRFEN diesen Kerl aus ganzem Herzen hassen, ihm die Pest an den Hals wünschen. Er hat ganz sicher viele, sehr viele Pest-an-den-Hals-Wünscher. Wie war das, Mittelalter? Gute Idee, ich glaube ich kaufe mir heute mein allererstes Voodoo-Kit (für Anfänger). Im Bahnho(f)sviertel gibt es alles, wir haben bestimmt auch Miris hier und die Drogenpestilenz sowieso.
Nachtrag: Die Staatskasse bekommt die 3000 € und für 71.000 muss man halt viele Tüten kleben...
http://www.spiegel.de/panorama/justi...778624,00.html
Geändert von Roisin (05.08.11 um 17:45:18 Uhr)
Das Geld kann nicht in die Staatskasse fließen, da ein gesetzliches Aufrechnungverbot(§ 393 BGB) besteht. Da hat bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt jemand sein gelerntes Wissen im Zivilrecht verdrängt - oder wollte Volkes Seele beschwichtigen.
Geändert von Brauny (05.08.11 um 17:41:03 Uhr)
Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."
Ich habe sogar noch den Paragraphen eingefügt.
Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."
Sehe ich auch so.
Bin überrascht über die größtenteils sehr einseitige Berichterstattung in den Medien, die sich nicht mal die Mühe geben zu erklären, warum dieses Urteil gerechtfertigt war.
Bildzeitungsniveau, größtenteils (zumindest im Fernsehen).
Gäfgen hat nur das Minimum bekommen und hat davon auch nicht viel.
Ist ja nicht so, als wäre das Urteil gegen ihn nun ungültig oder als würde er Strafminderung bekommen oder ähnliches.
Das Geld wird doch angeblich ihm nicht mal ausbezahlt, sondern mit seinen Prozesskosten verrechnet (sollen ca. 70.000€ sein).
Auch wenn es schwerfällt, man muss das losgelöst vom kleinen Jakob sehen.
Einem Verdächtigen wurde Folter angedroht, das geht einfach nicht und das kann doch keiner von euch im Ernst gutfinden?
auch von mir einen Gruß an ihn
"Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe." René Descartes
Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte
Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!
Urlaub ... Regen ... da habe ich dieses Thema für mich noch einmal aufgegriffen und muß sagen, dass ich den Artikel nicht unbedingt überzeugend finde. Zwar spricht er einige wesentliche Punkte an, beleuchtet sie aber nur von einer Seite und macht den Konflikt, um den es meiner Meinung nach eigentlich geht, gar nicht deutlich. Denn der Fall ist doch nicht nur in moralischer Hinsicht, sondern auch juristisch höchst grenzwertig.
Als Beispiel schreibt der Autor pauschal, Daschner habe gegen die Grundprinzipien unseres Staates verstoßen. Dabei übersieht er doch wohl, dass besagte Grundprinzipien nicht nur den Schutz von Straftätern betreffen, die sich im Gewahrsam der Polizei befinden, sondern dass auch jeder "unbescholtene Bürger" einen Anspruch darauf hat, dass seine Rechte und Rechtsgüter geschützt werden. Dies wird zugegebenermaßen häufig übersehen!
Und so hatte neben Gäfgen natürlich auch der kleine Jakob eine Menschenwürde, dazu ein Recht auf Freiheit, körperliche und geistige Unversehrtheit und letztlich sein Leben, das es zu schützen galt. In einem Interview zu diesem Thema heißt es sogar, "das Recht, sich nicht rechtswidrig töten zu lassen", sei "das allerfundamentalste Menschenrecht überhaupt".
Insofern befand sich der Polizist hier in einem echten Konflikt: in seiner Rolle als Staatsorgan war er zum einen dazu verpflichtet, das Recht des Jungen auf körperliche Unversehrtheit und generell sein Leben zu verteidigen, und zum anderen dazu, hierbei das Recht des Täters auf freie Willensbetätigung nicht zu beeinträchtigen. Beides war nicht möglich.
Und ich muß ehrlich sagen, dass ich überrascht bin, wie leicht der Mehrheit in diesem Thread die Entscheidung für das Recht auf freie Willensbetätigung des Täters zu fallen scheint. Wahrscheinlich liegt das daran, dass wir heute wissen, dass der Junge zum damaligen Zeitpunkt gar nicht mehr am Leben war. Das verwässert meiner Meinung nach die Diskussion und führt dazu, dass man sich die Zwangslage, in der sich die Polizei damals befand, gar nicht wirklich vor Augen führt.
Weiter schreibt der Autor, Foltern sei in unserem Land generell verboten und dies gelte auch, wenn ein Leben in Gefahr wäre, das durch Folter gerettet werden könnte.
Auch dieser Punkt ist nicht unbedingt eindeutig und kann zumindest diskutiert werden. Immerhin haben fast sämtliche Bundesländer die Zulässigkeit des finalen Rettungsschußes normiert. Hier wird eine klare Wertung vorgenommen: wer das Leben eines anderen rechtswidrig und aktuell bedroht, darf unter Umständen sogar gezielt getötet werden. Das ist doch wohl die elementarste Grundrechtsverletzung überhaupt! Wäre dann unter gleichen Voraussetzungen die Androhung von Schmerzen als ein weniger einschneidendes Mittel nicht auch zumindest denkbar?
Das größte Manko an diesem Artikel ist meiner Meinung nach allerdings, dass der Autor das Vorliegen einer möglichen Notwehrlage noch nicht einmal anspricht. Notwehr bzw. vorliegend die Nothilfe erlaubt ausdrücklich die Beeinträchtigung von Rechtsgütern des Angreifers, wenn dadurch das Rechtsgut eines anderen gerettet werden kann. Damit wäre die Drohung der Polizisten nicht rechtswidrig gewesen und der vom Autor beklagte Verstoß des Staates und seiner Diener gegen die Gesetze hätte gar nicht stattgefunden.
Janne hat die Notwehr ebenfalls schon kurz angesprochen, aber leider nicht weiter ausgeführt, warum sie eine solche hier wohl verneinen würde.
Offenbar sind die Richter vorliegend davon ausgegangen, dass die Beamten mit ihrer Drohung nicht das mildeste Mittel angewandt hätten und haben daher eine Rechtfertigung durch Nothilfe abgelehnt. Ich habe allerdings gelesen, dass Gäfgen zuvor bereits ein falsches Versteck genannt hatte und die Zeit natürlich drängte, wenn man davon ausging, dass sich der Junge noch lebend in irgendeiner Kiste befand. Insofern ist für mich nicht ohne weiteres offensichtlich, welches mildere Mittel in Betracht gekommen wäre.
Als letztes schließlich empfinde ich die Aussage, Daschner hätte so gehandelt, weil er sicher sein konnte, mit einer milden Strafe davonzukommen und von der Boulevardpresse als Held gefeiert zu werden, als zynisch und enttäuschend unsachlich. Vor allem lässt sie jedes Verständnis für die Arbeit von Polizeibeamten missen, die oft innerhalb kürzester Zeit, manchmal innerhalb von Sekunden, Entscheidungen mit teilweise erheblichen Konsequenzen für sich und andere treffen müssen - während den Richtern anschließend für Monate Zeit bleibt, ihre Bücher und Gesetze zu wälzen, um schließlich festzustellen, wie man sich korrekt und angemessen in der jeweiligen Situation hätte verhalten dürfen.
Weisheit ist, den anderen ihr Anderssein zu verzeihen.