Wir haben einen neuen Steuerberater und müssen demnach eine neue Vollmacht ausstellen. Da ich mich persönlich mit Vollmachten eher schwer tue, (mein Mann nicht so) wollte ich mal in die Runde fragen, ob evtl. eine von Euch mir hierzu etwas raten kann:

Hier ist der Text:

[FONT=Helvetica]mich / uns in allen steuerlichen und sonstigen Angelegenheiten im Sinne des
§1 StBerG zu vertreten. Die Vollmacht ermächtigt zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen jeder Art, insbesondere vor Finanzbehörden. Daneben berechtigt sie zur Vornahme von Prozess-
handlungen aller Art in Rechtsstreitigkeiten, insbesondere vor den Gerichten der Finanzgerichts-
barkeit (§ 62 FGO) und den Verwaltungsgerichten. [/FONT]
[FONT=Helvetica]Sie umfasst insbesondere die Ermächtigung [/FONT]
[FONT=Symbol]· [/FONT]- [FONT=Helvetica]zur Stellung von Anträgen in außergerichtlichen und gerichtlichen Haupt-, Vor-, Neben- und [/FONT]
[FONT=Helvetica]Folgeverfahren, [/FONT]
[FONT=Symbol]· [/FONT]- [FONT=Helvetica]zur Einlegung und Rücknahme außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsbehelfe jeder Art sowie zum Rechtsbehelfsverzicht, [/FONT]
[FONT=Symbol]· [/FONT]- [FONT=Helvetica]zur Erledigung des Rechtsstreits oder von außergerichtlichen Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis, [/FONT]
[FONT=Symbol]· [/FONT]- [FONT=Helvetica]zum Empfang von Steuerbescheiden. [/FONT][FONT=Helvetica]Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen sind weiterhin dem/den/der Steuerpflichtigen direkt zuzusenden. [/FONT]

[FONT=Helvetica]Im Rechtsbehelfsverfahren berechtigt die Vollmacht zur Vornahme von Verfahrenshandlungen jeder Art, insbesondere bei der Wiederaufnahme des Verfahrens, im Verfahren zur Festsetzung zu erstattender Aufwendungen, im Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung, im Verfahren zum Erlass einer einstweiligen Anordnung und im Zwangsvollstreckungsverfahren sowie zur Entgegennahme des Streitgegenstandes, von Geld, Sachen und Urkunden sowie von zu erstattenden Beträgen mit der Ermächtigung, darüber ohne die Beschränkungen des § 181 BGB zu verfügen. Die Kostenerstattungsansprüche des Vollmachtgebers sind an den Bevollmächtigten abgetreten. [/FONT]

[FONT=Helvetica]Die Vollmacht umfasst auch die Vertretung und Verteidigung in Steuerordnungswidrigkeiten- und Steuerstrafverfahren, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und zu widerrufen. [/FONT]
[FONT=Helvetica] [/FONT]
[FONT=Helvetica]................................................ .................................................. ..................................... (Ort, Datum) (Unterschrift des/der Vollmachtgeber) [/FONT]





[FONT=&quot]Das steht nicht drin, müsste es denn?:[/FONT]
[FONT=&quot]Der Bevollmächtigte ist nicht befugt, Steuererstattungen und Steuervergütungen entgegen- zunehmen. [/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Das steht drin, ist das in Ordnung?[/FONT]
[FONT=&quot]Mitteilungen jeder Art, insbesondere Verwaltungsakte und gerichtliche Entscheidungen sind dem Bevollmächtigten zuzustellen. Soweit Schriftstücke dem Vollmachtgeber zugestellt werden ,wird gebeten, den Bevollmächtigten abschriftlichzu informieren.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
Vielen Dank.