Dryskin,
niemand hindert Dich daran, eine Vollmacht zu beschränken, d.h. nur soweit zu erteilen, wie Du sie erteilen magst.

Streiche die Passagen, die Du nicht erklären möchtest oder entziehe ihm die Vollmacht, sollte einer der höchst unwahrscheinlichen Fälle eintreten und es zu einem Verfahren jenseits der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit kommen.

Und ja, ich finde, Du siehst das zu eng. Wenn Du dem Steuerberater nicht vertraust, würde ich wechseln. Das ist doch keine gute Basis, abgesehen davon, dass ich mich frage, welche Sorge Du hast. Dass der Steuerberater mit Deiner Erstattung durchbrennt? In der Erklärung ist angegeben, wohin sie zu überweisen ist - an Euch. Die Vollmacht enthält keine Empfangsvollmacht für die Erstattung, nur für Gelder im Rechtsbehelfsverfahren, also wenn Ihr gegen eine unrichtige Bescheidung vorgeht und sich dann Erstattungen ergeben.

Dass die Bescheide an den Steuerberater und nicht an Euch übersandt werden, ist normal und sicher sogar in Deinem Interesse. Der StB prüft Vollständigkeit und Richtigkeit des Bescheides, notiert und wahrt Fristen, ohne dass es zu Verzögerungen durch eine Zustellung an Euch und erst dann Übermittlung an den StB kommt.

Ich sehe das Problem nicht so recht, also keines, das sich nicht durch Einschränkung oder nachträglichen Entzug der Vollmacht regeln läßt.